Wie gefährlich ist Rauch?
Nahezu 90% aller Brandopfer sind Rauchopfer. Auch ein Großteil materieller Schäden entsteht durch Rauch. Ein
Wohnungsbrand kann jeden treffen. Rauch breitet sich in Sekundenschnelle in der Wohnung aus und wird zur tödlichen Gefahr. Wenn Sie schlafen, wachen Sie nicht einmal mehr auf.
Nach ein bis zwei Minuten kann eine Rauchvergiftung bereits tödlich sein. Innerhalb weniger Sekunden kann ein Brand bereits außer Kontrolle geraten. Ein Wohnraum kann innerhalb von 5 Minuten komplett ausgebrannt sein.
Wie funktionieren Rauchmelder?
Rauchmelder arbeiten auf optischer Basis nach dem Streulichtprinzip. Bei Raucheintritt in das Gehäuse des Melders wird ein Lichtstrahl auf eine Fotozelle umgelenkt und der akustische Alarm ausgelöst.
Wie viele Rauchmelder werden benötigt?
Pflicht für Neu- und Umbauten ab 01.01.2013 für Bestandsgebäude ab 31.12.2017.
Bestandsgebäude sind alle mit Baubeginn vor 01.01.2013.
Mindestanforderung: jedes Schlaf-, Kinderzimmer und jeder Flur der zu Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer,...) führt.
Um einen optimalen Schutz zu erreichen, bieten sich zusätzliche Melder im Wohnzimmer und im Arbeitszimmer an.
In Küchen und Bädern sollten besondere Rauchmelder zum Einsatz kommen, um Fehlalarme durch andere Dämpfe zu vermeiden. Die Alarmsignale eines Rauchmelders müssen überall deutlich zu hören sein. Rauchmelder sollten mittig an der Decke eines Raumes befestigt werden.
Wer ist für Rauchmelder verantwortlich?
Einbau: Eigentümer der Wohnung / des Gebäudes
Betriebsbereitschaft: der Besitzer / der Mieter (bei Mietwohnungen)
Was sollten Sie zusätzlich beachten?
Stellen Sie sicher, dass Ihre Rauchmelder im Falle eines Brandes tatsächlich funktionieren. Kontrollieren Sie sie mindestens monatlich mit der Prüftaste. Rauchmelder dürfen nicht übermalt, verdeckt oder beklebt werden. Qualitativ hochwertige Rauchmelder sind mit entsprechenden Bedienungshinweisen versehen. Bei schwacher Batterie gibt der Rauchmelder ein akustisches Signal, um Sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Batterien gewechselt werden müssen. Verwenden Sie Batterien mit langer Lebensdauer. Verbrauchte Batterien müssen unverzüglich ersetzt werden.
Wie können Sie den Schutz optimieren?
Verwenden Sie Melder, die Sie miteinander vernetzen können. Im Ernstfall ertönen dann an allen miteinander vernetzten Meldern die akustischen Signale, wenn ein Rauchmelder anschlägt.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Rauchmelder müssen der europaweiten Norm DIN EN 14604 entsprechen. Wichtig sind dabei folgende Merkmale:
- optisches bzw. fotoelektrisches Detektionsverfahren
- akustische Meldung bei schwacher Batterie
- CE- und GS-Zeichen
- sollte von der Feuerwehr empfohlen sein
- Testknopf zur manuellen Prüfung der Funktionsbereitschaft
- Vernetzung mit weiteren Rauchmeldern (DIN 14676)
- spezielle Rauchmelder für Gehörlose
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Gesetzliche Grundlage (Art 46 BayBO)
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. |
Die Gesetzesänderung wurde am 11.12.2012 vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und am 17.12.2012 im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 (S. 633ff) bekanntgeben. Die Gesetzesänderung trat in Bezug auf Art. 46 BayBO am 1. Januar 2013 in Kraft.
Damit ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.
Das Bayrische Staatsministerium des Innern als Oberste Baubehörde hat im Januar ergänzende “Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen” herausgegeben (siehe Downloads im Kasten rechts). Es wird in dem Schreiben unter anderem klargestellt, dass die Übergangfrist bis zum 31.12.2017 für neue Wohnungen und Gebäude mit offiziellem Baubeginn vor dem 01.01.2013 gilt. Ausnahme sind Sonderbauten, wie zum Beispiel Hochhäuser, für die das Datum der Baugenehmigung als Stichtag zählt.